FallbeispielVermeintlicher Befall eines Dachstuhls mit holzzerstörenden InsektenProblem:Löcher in den Dachsparren. Die Käufer beanstanden einen Befall mit holzzerstörenden Insekten, der durch einen selbsternannten "Sachverständigen für Schädlingsbekämpfung", gleichzeitig auch der Geschäftsführer der Schädlingsbekämpfungsfirma, festgestellt wurde.Es stellte sich heraus:
Keine Bekämpfungsmaßnahmen notwendig |