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Sachverständigenbüro Barbara Hammes


Datenschutz

Datenschutzerklärung nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):


Der Besuch der Website ist grundsätzlich ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Es werden lediglich Informationen, die Ihr Browser automatisch an den Server des Hosting Providers schickt gespeichert. Dazu zählen Ihre IP-Adresse, Browsertyp und -version, verwendetes Betriebssystem, Referrer URL, Hostname des zugreifenden Rechners und die Uhrzeit der Anfrage. Es findet keine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen statt. Grundlage der Datenvererhebung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Sachverständige sind nach der Sachverständigenordnung der Industrie-und Handelskammer Ostwürttemberg vom 03. April 2017 verpflichtet, über folgende Daten Aufzeichnungen zu machen:

§ 14 Aufzeichnungs-und Aufbewahrungspflichten
  1. Der Sachverständige hat über jede von ihm angeforderte Leistung Aufzeichnungen zu machen aus diesen müssen ersichtlich sein: der Name des Auftraggebers, der Tag, an dem der Auftrag erteilt worden ist, der Gegenstand des Auftrags und der Tag, an dem die Leistung erbracht oder die Gründe, aus denen sie nicht erbracht worden ist.
  2. Der Sachverständige ist verpflichtet, die Aufzeichnungen nach Abs. 1, ein vollständiges Exemplar des Gutachtens oder eines entsprechenden Ergebnisnachweises einer sonstigen Leistung nach § 2 Abs. 2 und die sonstigen schriftlichen Unterlagen, die sich auf seine Tätigkeit als Sachverständige beziehen, mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Aufzeichnungen zu machen oder die Unterlagen entstanden sind.
  3. Werden die Dokumente gemäß Abs. 2 auf Datenträgern gespeichert, muss der Sachverständige sicherstellen, dass die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Er muss weiterhin sicherstellen, dass die Daten sämtlicher Unterlagen nach Abs. 2 nicht nachträglich geändert werden können.
Neben diesen Grunddaten werden noch die Daten erhoben, die für die Vertragserfüllung notwendig sind wie Ihre Postadresse, eventuell Ihre E-Mail-Adresse, die Adresse des Schadensortes oder der Baustelle. Andernfalls ist die Auftragserfüllung nicht möglich. Die Datenspeicherung erfolgt nach § 14 der Sachverständigenordnung ebenfalls zehn Jahre. Steuerrelevante Daten unterliegen ebenfalls der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist.

Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht und ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie das Recht, jederzeit eine Einwilligung zu widerrufen. Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht gegenüber einer Aufsichtsbehörde.

Die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur in dem Umfang, der zur Auftragserfüllung notwendig ist, beispielsweise bei der Beauftragung eines Labors.

Datenschutzbeauftragte nach DSGVO: Dipl.-Ing. (FH) Barbara Hammes, Essinger Str. 13, 89551 Königsbronn




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